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Saturday, 04.09.2010

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*.: Allgemeine Geschäftsbedingungen :.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Natürlich sind AGB eigentlich langweilig, aber im Zweifelsfall sind sie bindend und bieten damit Euch und uns gewisse Sicherheiten. Also lest Euch den nun folgenden Text gut durch, denn hier steht alles was Ihr wissen müsst, wenn es mal hart auf hart kommt:

1. Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung

  • Ist eine Veranstaltung ab 16 Jahren freigegeben, benötigen Minderjährige eine Vollmacht der Eltern (im Downloadbereich zu finden), die von mindestens einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein muss! Ein Lichtbildausweis (kein Schülerausweis, Bibliotheksausweis o.ä.!) ist mitzubringen.

  • Jeder Teilnehmer hat den jeweiligen Unkostenbeitrag geleistet und kann dies notfalls auch bestätigen. Mit der Zahlung bestätigt der Teilnehmer noch einmal, die AGBs gelesen zu haben.

  • Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner und alle betriebswichtigen Peripheriegeräte mit. Der Veranstalter wird Ersatzhardware in geringer Menge vor Ort zum Verkauf anbieten. Eine Verfügbarkeitsgarantie besteht jedoch nicht.

  • 2. Rechte des Veranstalters

  • Wir als Veranstalter behalten uns das Recht vor, die Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist abzusagen, wenn eine Durchführung aus Gründen, die wir nicht verantworten können, oder wegen zu geringer Teilnehmeranzahl, unmöglich ist. Sollte dies passieren, zahlen wir die gezahlten Unkostenbeiträge selbstverständlich zurück!

  • Wir behalten uns ebenfalls vor, Teilnehmer vor und während der Veranstaltung von selbiger und allen weiteren auszuschließen, wenn deren Durchführung, trotz Mahnung durch die Organisatoren, vom entsprechenden Teilnehmer nachhaltig gestört wird oder wenn wir es aufgrund anderer Fehlverhalten angemessen finden. Jeglicher Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt dabei.

  • Eine kostenlose Absage der Teilnahme ist bis 1 Woche vor der Party möglich. Danach besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Unkostenbeitrags.

  • Reservierte Plätze sind - ausser nach Absprache - bis 16 Stunden nach Veranstaltungsbeginn einzunehmen, ansonsten hat der Veranstalter das Recht, diese Plätze anderweitig zu vergeben. Daraus entsteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Unkostenbeitrags.

  • Entstehen durch die Taten eines Teilnehmers ausserplanmäßige Kosten, werden wir diese dem verursachenden Teilnehmer in voller Höhe in Rechnung stellen. Bei gröberen Verstößen muß der Verursacher mit einer Anzeige bei der Polizei rechnen.

  • Wir verweisen darauf, daß den Anweisungen der Organisatoren unbedingt Folge zu leisten sind.

  • Auf jeder Veranstaltung werden beim Einlass die Ausweise kontrolliert. Wer sich nicht ausweisen kann oder das Mindestalter nicht erreicht hat´, dem wird der Eintritt verwehrt, es folgt hierbei keine Beitragsrückerstattung.

  • 3. Haftung

  • Veranstalter
    Wir als Organisatoren haften nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit unsererseits. Wir haften nicht für Schäden, die bei Anschluß an das Netzwerk oder an den Stromkreis des Veranstaltungsorts zustande kommen. Bei Abhandenkommen (Diebstahl) oder Beschädigung von Eigentum eines Teilnehmers übernimmt der Veranstalter weder Haftung, noch leistet er Schadensersatz. Für gesundheitliche Schäden jeglicher Art wird ebenso keine Haftung übernommen.

    Wir als Veranstalter verpflichten uns zur Bereitstellung des Computernetzwerkes, der geeigneten Stromversorgung und auch von Sitzplätzen. Etwaige technische Störungen werden wir schnellstmöglich und nach bestem Vermögen beheben. Betriebsgarantien sind jedoch ausgeschlossen.

  • Teilnehmer
    Jeder Teilnehmer ist für den Inhalt mitgebrachter Datenträger selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung von Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter wird hierfür weder Verantwortung noch Haftung übernehmen, da eine Kontrolle praktisch nicht möglich ist. Es wird angemerkt, daß jeglicher Einsatz von nicht lizensierter Software (Raubkopien) gesetzlich verboten ist!

    Der Teilnehmer haftet als Verursacher unbeschränkt und in voller Höhe bei mutwilliger und/oder fahrlässiger Sach- oder Personenbeschädigung, dazu zählt u.a.
     
  • Beschädigung des Inventars des Veranstaltungsortes
  • Beschädigung von Eigentum der Veranstalter, Sponsoren oder anderer Teilnehmer
  • Jegliche Art von physischen Angriffen auf andere Personen

  • Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich. Den Anweisungen der Veranstalter bzgl. der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.

    Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit mitgebrachter Gegenstände selbst verantwortlich. Bei Bedarf stellt der Veranstalter einen sicheren Raum zur Aufbewahrung zur Verfügung.

    Jeder Teilnehmer stellt seinen eigenen Rechner und die betriebswichtige Peripherie. Der Veranstalter wird bei Bedarf im Rahmen seiner Möglichkeiten helfen, diesen Rechner in das lokale Netzwerk zu bringen. Ist die Verbindung in das lokale Netzwerk nicht möglich (z.B. aufgrund des Alters der Hardware), entfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Unkostenbeitrages.

  • 4. Verbote

  • Es ist nicht erlaubt, Geräte anzuschließen und/oder zu benutzen, die nicht ausschließlich dem Zweck des Spielens dienen, oder die den Stromverbrauch unnötig erhöhen oder manipulieren (z.B. Mikrowelle, Wasserkocher, etc.).

  • Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern und/oder Subwoofern ist während der gesamten Veranstaltung untersagt. Jeder Teilnehmer sollte sich deshalb Kopfhörer mitbringen.

  • Mit Ausschluß von der Veranstaltung muß rechnen, wer:
     
  • sich unbefugt an anderen Rechnern zu schaffen macht
  • andere Partyteilnehmer belästigt
  • Werbung für Produkte macht
  • rassistisches oder sonstwie rechtswidriges Material in jeglicher Form verbreitet oder vertreibt
  • durch Angabe falscher persönlicher Daten die Organisatoren zu täuschen versucht
  • ohne Zustimmung des Veranstalters gewerblichen An- bzw. Verkauf von Sachen betreibt
  • eigenmächtig das Netzwerk um Hub''s, Switches oder ähnliches erweitert, oder dezimiert!

  • 5. Nutzung von Software

  • Hier sei nochmal angemerkt, daß jeder Teilnehmer für den Inhalt mitgebrachter Datenträger selbst verantwortlich ist, und daß jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizensierter Software (Raubkopien) gesetzlich verboten ist. Gegen den Veranstalter sind keine Ansprüche geltend zu machen bezüglich der auf Teilnehmer-Computern aufgespielten Software.

  • Der Veranstalter übernimmt weder Verantwortung oder Haftung für mitgebrachte Daten der Teilnehmer, noch für solche, die direkt über das Netzwerk ausgetauscht werden.

  • Weiterhin übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für Schäden an der Hard- und Software des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen von Programmen, Umkonfigurieren des Betriebssystems, etc. entstehen.


  • 6. Nutzung des Netzwerkes

  • Das Netzwerk dient einzig und allein dem Spielen. Jedem Teilnehmer ist es gestattet maximal einen Netzwerkport des Netzwerkes mit maximal einem Rechner zu belegen und an den offiziellen Stromverteilern maximal eine Mehrfachsteckdose anzuschließen. Des weiteren ist es erlaubt für das Spielen unbedingt erforderliche Daten über das Netzwerk auszutauschen (Patches, Treiber, Updates, Maps etc). Diese werden zum Teil auch auf Rechnern der Veranstalters zur Verfügung gestellt.

  • Hingegen strengstens verboten ist es:
     
  • durch den unnötigen Austausch großer Datenmengen das Netzwerk über Gebühr zu belasten
  • DHCP Server zu starten
  • eine nicht zugewiesene IP-Adresse zu benutzen

  • Mit ernsthaften Konsequenzen muß rechnen wer:
     
  • absichtlich Viren, Würmer, trojanische Pferde, u.ä. verteilt
  • unbefugt Programme auf fremden Rechnern installiert
  • andere Rechner ausspioniert oder versucht an private Daten anderer zu kommen
  • absichtlich die Veranstaltung sabotiert, sei es von der Softwareseite, z.B. durch Nuken, Flooden, IP-Missbrauch, etc., oder von der Hardwareseite durch Ziehen von Netzwerk- oder Stromkabeln, oder durch Beschädigung von Netzwerkequipment etc.
  • wiederholt eine nicht zugewiesene IP-Adresse benutzt

  • 7. Gesundheit

  • Durch die extreme Beanspruchung des Körpers bei der Benutzung von Video- und Computerspielen sollte nach etwa 60 Minuten Spielzeit eine Pause eingelegt werden. Wir empfehlen regelmäßige Pausen, um sich ein wenig die Beine zu vertreten, etwas zu essen, zu trinken oder zu schlafen.

  • Für gesundheitliche Folgeschäden jeglicher Art wird keine Haftung übernommen.

  • 8. Datenschutz

  • Bei der Anmeldung sind wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Alle Daten, die auf diese Weise gewonnen werden, bleiben vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben.

  • 9. Bestimmungen zum Veranstaltungsende

  • Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen, das gilt auch für den verursachten Müll. Schmutzfinken müssen mit dem Ausschluss von weiteren Partys rechnen.

  • 10. Sonstiges

  • Rauchen ist am Veranstaltungsort nur in den speziell ausgeschilderten Zonen, oder in kleinen Räumen mit einvernehmlicher Zustimmung gestattet.

  • Die Räume werden für die Dauer der Veranstaltung von den Organisatoren gemietet. Eine pflegliche Behandlung jeglichen Inventars wird vorausgesetzt. Müll gehört in die aufgestellten Mülltonnen und Müllsäcke und nicht auf den Boden.

  • Wenn etwas am Equipment der Räume oder des Veranstalters von euch beschädigt werden sollte, so meldet dies bitte einem der Organisatoren. Die Veranstalter sind versichert und ihr seid es sicherlich auch, so daß es keine großen Probleme geben sollte.

  • Letzte Änderung: 17.08.2002

    01. April 2000 - 00:00
    ( Team LANd-Forces e.V. )

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